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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96   

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https://dejure.org/1996,6293
OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96 (https://dejure.org/1996,6293)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.1996 - 1 Ws 1/96 (https://dejure.org/1996,6293)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - 1 Ws 1/96 (https://dejure.org/1996,6293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 559
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.08.1974 - 2 StR 99/74

    Pflicht zur Vorlegung eines Protokolls über eine kommissarische Vernehmung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Berichtigung "wahr und vollständig" ist (BGH NJW 1974, 2294).

    Die Schätzung der Lohnsteuer stellt also die Wirksamkeit der Selbstanzeige nicht in Frage, wenn der Anzeigende sich "zu seinem Nachteil oder nur geringfügig zu seinem Vorteil verschätzt" (BGH NJW 1974, 2294).

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Die sofortige Beschwerde ist zulässig, weil die den Angeklagten vorgeworfene Lohnsteuerhinterziehung in 19 Fällen nicht nur materiell-rechtlich in Tatmehrheit (§ 53 StGB ) zu den 29 Fällen des Sozialversicherungsbetrugs steht, sondern - worauf bereits das Landgericht hingewiesen hat - auch prozessual selbständige Taten im Sinne von § 264 StPO darstellt (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 3).
  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 38/92

    Einvernehmliche Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Der Mindestschaden der dem Fiskus auf Dauer entzogenen Lohnsteuer (vgl. zur Berechnung BGH NStZ 1986, 79 ; BGHSt 38, 285 ff., 289 f.) beläuft sich für den fraglichen Zeitraum auf etwa 197.000,00 DM.
  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 369/74

    Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerdelikten - Ziel des Instituts der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Wenn er nunmehr in der Berichtigungserklärung diejenigen Beträge angibt, die er seiner Ansicht nach hätte abführen müssen, erfüllt er nachträglich die ursprüngliche steuerrechtliche Pflicht (BGH NJW 1974, 2293 f.; vgl. auch BGHSt 12, 101; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung , Lieferung 136, Rdnr. 111 zu § 371 AO ; Kohlmann, a.a.O., Rdnr. 60 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 284/85

    Berechnung hinterzogener Lohnsteuer - Rückgängigmachung der durch die Anwendung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Der Mindestschaden der dem Fiskus auf Dauer entzogenen Lohnsteuer (vgl. zur Berechnung BGH NStZ 1986, 79 ; BGHSt 38, 285 ff., 289 f.) beläuft sich für den fraglichen Zeitraum auf etwa 197.000,00 DM.
  • BayObLG, 12.01.1990 - 1 ObOWi 174/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Nach Samson erfaßt § 371 Abs. 4 AO dagegen auch die Steuerhinterziehungen, die durch die Abgabe unrichtiger Ursprungserklärungen begangen wurden (wistra 1990, 245 ff., 249 ff.).
  • KG, 24.11.2016 - 121 Ss 169/16

    Steuerhinterziehung: Strafbefreiung bei Nachholung der Steuererklärung durch

    Auch eine analoge Anwendung von § 371 Abs. 4 AO scheidet bei einer durch den früheren Geschäftsführer wissentlich falsch abgegebenen oder unterlassenen Steuererklärung aus (Anschluss an OLG Stuttgart, 31. Januar 1996, 1 Ws 1/96, NStZ 1996, 559).(Rn.10).

    Der Senat folgt - wie insoweit auch das Landgericht - der überzeugenden Auffassung des OLG Stuttgart (NStZ 1996, 559), wonach das Verfolgungshindernis des § 371 Abs. 4 AO bei systematischer Auslegung ausschließlich zu Gunsten desjenigen wirkt, der seiner nachträglichen Verpflichtung aus § 153 AO nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, während die wissentlich durch mangelhafte Angaben in der ursprünglichen Erklärung bewirkte Steuerverkürzung nicht erfasst wird.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.01.1996 - 1 Ws 1/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5478
OLG Köln, 09.01.1996 - 1 Ws 1/96 (https://dejure.org/1996,5478)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.01.1996 - 1 Ws 1/96 (https://dejure.org/1996,5478)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - 1 Ws 1/96 (https://dejure.org/1996,5478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 158
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Die Bewertung richtet sich nach dem Unrechtsgehalt der Tat, wobei insbesondere auf Art und Ausmaß des angerichteten Schadens abzustellen ist (vgl. BVerfGE 35, 185, 191; KK-Boujong a.a.O.).
  • OLG Köln, 21.07.1995 - 1 Ws 23/95

    Verbüßungsdauer; Anreiz zur Flucht ; Allgemeine Erfahrung; Arbeitslosigkeit;

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Eine Straftat nach §§ 242, 243 StGB darf nur bei überdurchschnittlichem Schweregrad als Anlaßtat herangezogen werden (vgl. SenE vom 21. Juli 1995 - 1 Ws 23/95 - KK-Boujong, StPO , 3. Aufl., § 112 a Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2016 - 2 Ws 193/16

    Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl durch Wachestehen: Voraussetzungen für den Erlass

    Eine Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO liegt insoweit (auch) bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum, dessen immaterielle Auswirkungen auf einen Geschädigten mit einem Wohnungseinbruchsdiebstahl (zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr insoweit OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2013, 1 Ws 561/13) typischerweise nicht zu vergleichen sind, eher fern, wenn die Schadenssumme im Einzelfall jedenfalls 1.000 Euro nicht übersteigt (vgl. OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 143 f.; OLG Frankfurt, StV 2010, 583; OLG Braunschweig, StV 2012, 352; siehe auch OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 210, sowie - für Betrugstaten - OLG Hamm, StV 2010, 291, 292; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 49; KG, NStZ-RR 2015, 115; weniger streng OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.05.2008, 1 Ws 107/08).
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigen Betrugstaten

    Diese Bewertung richtet sich insbesondere nach dem Unrechtsgehalt der Tat (BVerfG aaO.), der sich im Falle des § 263 StGB auch nach Art und Umfang des angerichteten Schadens bestimmt (vgl. OLG Hamm, StV 2011, 291 = NStZ-RR 2011, 124; OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Frankfurt, StV 2010, 141; OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2011 - 1 Ws 615/11 in NStZ-RR 2013, 49).
  • OLG Karlsruhe, 21.04.2006 - 1 Ws 79/06

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einer Anlasstat

    Dies wurde etwa verneint bei mehreren Kfz-Aufbrüchen von Jugendlichen (OLG Frankfurt a.a.O.), Einbruchsdiebstählen mit Schadenshöhe von lediglich DM 500 bis DM 1.000 (OLG Köln StV 1996, 158 ; LG Köln StV 1996, 386) oder leichteren Betäubungsmitteldelikten nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG (LG Gera StV 2000, 320 f.).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 3 Ws 390/06

    Wiederholungsgefahr; Anlasstat; schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsodnung

    Da die in den Katalog der Nr. 2 aufgenommenen Straftaten schon generell schwerwiegender Natur sind und der Kreis der Delikte durch das Merkmal der schwerwiegenden Beeinträchtigung aber noch weiter eingeschränkt werden soll, sind nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades als Anlasstaten einzustufen (vgl. KK-Boujong, a.a.O.; OLG Frankfurt StV 2000, 209; OLG Köln StV 1995, 475; StV 1996, 158; OLG Karlsruhe StV 2002, 147).
  • OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 107/08

    Annahme des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr wegen eines zweifachen

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  • LG Gera, 13.03.2000 - 1 Qs 7/00

    Strafprozessrecht: Heroinerwerb zum Eigenkonsum keine die Rechtsordnung

    Bei wiederholter Begehung muß jede einzelne Tat den erforderlichen Schweregrad aufweisen (vgl. OLG Köln, StV 1996, 158 ; KK StPO -Boujong, 4, Aufl., § 112a Rn. 13).
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   OLG Düsseldorf, 04.01.1996 - 1 Ws 1/96   

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